Rechtsprechung
BSG, 05.11.2008 - B 2 U 138/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
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- BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 05.11.2008 - B 2 U 138/08 B
Eine Abweichung ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BSG, 05.11.2008 - B 2 U 138/08 B
Der durch Art. 19 Abs. 4 GG vermittelte Justizgewährleistungsanspruch besteht und vollzieht sich aber im Rahmen der jeweils geltenden Prozessordnung (vgl BVerfGE 88, 118 [124]; 110, 77 [85]). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BSG, 05.11.2008 - B 2 U 138/08 B
Der durch Art. 19 Abs. 4 GG vermittelte Justizgewährleistungsanspruch besteht und vollzieht sich aber im Rahmen der jeweils geltenden Prozessordnung (vgl BVerfGE 88, 118 [124]; 110, 77 [85]).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BSG, 05.11.2008 - B 2 U 138/08 B
13 Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) wird nicht deutlich, da die Beteiligten durch eine Entscheidung nur überrascht werden, wenn diese auf entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsauffassungen oder Beweisergebnisse gestützt würde, zu denen sie sich nicht äußern konnten (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190). - BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B
Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
Auszug aus BSG, 05.11.2008 - B 2 U 138/08 B
Den Darlegungserfordernissen für eine Grundsatzrevision ist daher nur dann genügt, wenn eine abstrakte Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19). - BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung
Auszug aus BSG, 05.11.2008 - B 2 U 138/08 B
13 Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) wird nicht deutlich, da die Beteiligten durch eine Entscheidung nur überrascht werden, wenn diese auf entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsauffassungen oder Beweisergebnisse gestützt würde, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190).